- Arbeitsvertrag
- Betriebsratsanhörung
- Kündigung
Aktuelle Themen
Arbeitsrecht für Unternehmen/Arbeitgeber
Ich vertrete landesweit in NRW Arbeitgeber unterschiedlichster Branchen: vom kleineren und großen Mittelständler bis hin zum Kleinbetrieb. Die von mir betreuten Unternehmen/Arbeitgeber berate ich nicht nur im individuellen, sondern auch kollektiven Arbeitsrecht. Dies auch bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Vorbereitung und Durchführung personeller Maßnahmen, insbesondere Kündigungen, Unternehmenskäufen, Betriebsübergängen, Restrukturierungen, Angelegenheiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Haustarifverträgen und vielem mehr.
Arbeitsrechtliche Beratung
Gerade im Arbeitsrecht ist es für Arbeitgeber bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen, arbeitsrechtlichen Maßnahmen (wie zum Beispiel Kündigungen) und bei der Abwehr von geltend gemachten Ansprüchen von zentraler Bedeutung, schon im Vorfeld die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen. Arbeitsrechtliche Maßnahmen sollten schon, bevor sie ergriffen werden, effektiv, belastbar und strategisch durchdacht und begründet sein. Hierin liegt der entscheidende Ansatzpunkt für die arbeitsrechtliche Beratung im Vorfeld. Diese, aber auch eine Dauerberatung und eine begleitende Beratung gehört zu meinen Leistungen für die von mir beratenen Unternehmen.
Die Beratung kann aber auch das Tagesgeschäft betreffen. Eine zügige Klärung arbeitsrechtlicher Fragestellungen liegt mir am Herzen.
Prozessvertretung
Auch die Prozessvertretung gehört zu meinem Kerngeschäft. Ich vertrete Arbeitgeber in sämtlichen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten in ganz NRW, vor allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten; ggf. auch vor dem Bundesarbeitsgericht.
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Kündigungen sollten gut vorbereitet sein. Dies ist der entscheidende Punkt für spätere, gute Prozessaussichten. Bei umfangreichen Maßnahmen spielen strategische Überlegungen und Vorgehensweisen eine zunehmend zentrale Rolle. Dies gilt insbesondere auch für umfangreiche personelle Maßnahmen wie Restrukturierungen, Betriebsänderungen, Massenentlassungen.
Bei einvernehmliche Beendigungen von Arbeitsverhältnissen verhandele und gestalte ich Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträge.
Besteht in einem Unternehmen ein Betriebsrat, muss der Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung formal und inhaltlich wirksam nach § 102 BetrVG angehört werden.- Für wen schreibt der Arbeitgeber im Grunde genommen die Betriebsratsanhörung? Natürlich für den Betriebsrat. Aber wichtig ist es, dass die Betriebsratsanhörung später beim Arbeitsgericht für die Begründung der Kündigung ausreicht. Auf Kündigungsgründe, zu denen der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht nach § 102 BetrVG zuvor angehört hat, kann sich der Arbeitgeber nämlich nicht berufen. Also biete ich auch die Ausgestaltung und Formulierung von Betreibsratsanhörungen an.
Diese Umstände insgesamt gehören durchweg zu meinem Leistungsspektrum für die von mir betreuten Unternehmen.
Umstrukturierung und Umwandlung
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Vorbereitung, Planung und Umsetzung von Betriebsänderungen, Betriebsübergängen und Outsourcingvorhaben. Hier geht es nicht nur um das Individualarbeitsrecht. Auch kollektives Arbeitsrecht kann gefragt sein. Dies gilt insbesondere für einen Interessenausgleich und einen etwaigen Sozialplan.
Bei Unternehmenstransaktionen übernehme ich für Sie die arbeitsrechtliche Due Diligence sowie die Ausgestaltung der bestmöglichen Übernahme.
BetrVG: Betriebsrat und Einigungsstelle
Schwierigkeiten mit dem Betriebsrat? Hier ist ein Spezialist gefragt. Ich verfüge über eine 32-jährige Erfahrung im BetrVG, die ich aktiv bei den von mir betreuten Unternehmen einsetze. Dies bei Mitbestimmungsrechten auch im Alltagsgeschäft, bei der Gestaltung, Beratung und Begleitung von Betriebsvereinbarungen, und durch Vertretung in innerbetrieblichen Einigungsstellenverfahren und arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren; NRW-weit.
Betriebsstilllegung und Unternehmensnachfolge
Bei der Stilllegung von Betrieben treten besondere arbeitsrechtliche Probleme auf, wie etwa die wirksame Beendigung der Arbeitsverhältnisse samt Massenentlassungsanzeige, Interessenausgleich und Sozialplan. Ich unterstütze betroffene Arbeitgeber bei der Planung und Gestaltung der Stilllegung.
Arbeitsrechtliche Gestaltung
Die arbeitsrechtliche Gestaltung ist, soweit möglich, ein besonderes highlight des Arbeitgebers. Für die von mir betreuten Unternehmen erarbeite und begleite ich arbeitsrechtliche Projekte und kümmere mich um deren Umsetzung. Ich gestalte für Sie auch
Tarifverträge
Tarifverträge können, soweit anwendbar, zum einen individualrechtlich von Bedeutung sein, also mit ihren Auswirkungen auf Arbeitsverträge. Hier kann ich Sie durch Beratung und Vertretung umfassend tatkräftig unterstützen. Kollektivrechtlich verhandele ich aber auch Haus- bzw. Firmentarifverträge.
Kosten
Meine Beratungsleistungen rechne ich üblicherweise nach Zeitaufwand ab. Für die Prozessvertretung fallen zumindest Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an.