24/03/2020 0 Kommentare
Bei besonderen Problemen
- Scheinselbständige
Ausübung von Arbeitnehmerrechten durch Scheinselbständige
Wann lohnt die arbeitsgerichtliche Feststellung eines Arbeitsverhältnisses und wann überwiegen die Risiken?
Mit Urteil vom 26.06.2019, 5 AZR 178/18 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine Rechtsprechung zum Thema Scheinselbständigkeit grundlegend zugunsten der Auftraggeber- bzw. Arbeitgeberseite geändert. Nach dieser Entscheidung müssen Freelancer, die für ihre (vermeintlich) selbstständige Tätigkeit ein recht hohes Honorar erhalten haben, mit
Regressforderungen des Arbeitgebers rechnen. Denn der Arbeitgeber ist laut BAG nur verpflichtet, den üblichen Lohn zu bezahlen, den Arbeitnehmer für vergleichbare Tätigkeiten
erhalten (hätten). Andererseits ergeben sich aus der nachträglichen Feststellung eines Arbeitsverhältnisses auch Forderungen des Scheinselbständigen (= Arbeitnehmer), denn er hat
ja wegen der rechtlich fehlerhaften Abwicklung seines Arbeitsverhältnisses weder bezahlten Urlaub noch Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit bekommen, so dass diese
Ansprüche im Nachhinein vom Auftraggeber bzw. Arbeitgeber zu erfüllen sind (soweit sie noch nicht verjährt sind). Vor diesem Hintergrund muss im Einzelfall überlegt werden, wie hoch die Regressansprüche des Arbeitgebers sein könnten und wie hoch demgegenüber die noch nicht erfüllten arbeitsrechtlichen Ansprüche des Scheinselbstständigen.
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