17/03/2020 0 Kommentare
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls
Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führte (BAG 11.12.2019, 5 AZR 505/18; BAG PM 45/19)
Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führte (BAG 11.12.2019, 5 AZR 505/18; BAG PM 45/19)
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